Institut für Rechtsmedizin
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Infoveranstaltung "Häusliche Gewalt – Erkennen und Dokumentieren"

Häusliche Gewalt findet im Verborgenen statt. Oft ist der Arzt oder Zahnarzt der Erste, der Spuren von Misshandlungen entdeckt. Natürlich unterliegen Mediziner in diesen Fällen der Schweigepflicht. Dennoch ist es wichtig, der ärztlichen Pflicht zufolge und zur eigenen Absicherung, Verletzungen, die auf eine Gewalteinwirkung zurückzuführen sind, eindeutig zu dokumentieren.

11.11.2009

Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB)

Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB)

Sollte das Opfer den Behandler zu einem späteren Zeitpunkt von seiner Schweigepflicht entbinden, kann er auf diese Dokumentation zurückgreifen. Bei Kindern gilt die Schweigepflicht in diesem Zusammenhang übrigens nur bedingt: Nach § 1 Art. 14 Abs. 6 GDVG (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz) ist der Arzt verpflichtet, einen erheblichen Verdacht einer Kindesmisshandlung dem Jugendamt zu melden. Weiterhin ist der Arzt grundsätzlich befugt, zur Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben ("Gefahr in Verzug") die Schweigepflicht zu durchbrechen.

Das Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität hat mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) einen Untersuchungsbogen für Zahnärzte entwickelt, der die Dokumentation der Befunderhebung und Spurensicherung erleichtern soll. Herr Prof. Dr. Matthias Graw, Kommissarischer Leiter des Instituts für Rechtsmedizin der Universität München, und Herr Dr. Janusz Rat, Vorsitzender des Vorstandes der KZVB, begrüßten die an der Veranstaltung teilnehmenden Gäste. Frau PD Dr. Elisabeth Mützel referierte zum Thema und der Verwendung des Dokumentationsbogens. Die Veranstaltung wurde mit 3 Fortbildungspunkten durch die Landesärztekammer zertifiziert.


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