Institut für Rechtsmedizin
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9. Fachfortbildung der GTFCh

Unbekannte Leiche, was nun? Interdisziplinärer Aufklärungsversuch. Unter diesem Motto fand die diesjährige 9. Fachfortbildung für Technische Assistenten/innen in München statt.

06.05.2014

Veranstalter waren das Forensisch Toxikologische Centrum (FTC) in München in Zusammenarbeit mit dem Institut für Rechtsmedizin (IRM) der Ludwig-Maximilians-Universität München. Um neben der Leichentoxikologie auch andere Tätigkeitsbereiche der Rechtsmedizin spannend zu präsentieren, wurden zwei fiktive Todesfälle konstruiert, deren Auflösung sich durch das zweitägige Programm zog.

Nach der Begrüßung durch Herrn Dr. Hans Sachs (FTC), erfolgte die Fallvorstellung von Herr Dr. Josef Fehn (FTC).

Fall 1:

Auffindung einer unbekannten, mumifizierten, männlichen Leiche in einem Schrebergartenhäuschen. Nach der Spurenlage wurde offensichtlich ein Gewaltverbrechen verübt. Die Staatsanwaltschaft vergibt daher folgende Aufträge:

  1. Sektion
  2. DNA Analyse der Blutanhaftungen und des Leichenmaterials. (ohne Vortrag)
  3. Analyse der Blutspritzermuster zur möglichen Klärung des Tathergangs.
  4. Toxikologische Untersuchung der am Tatort gefundenen Blutantragungen.
  5. Isotopenuntersuchung.
  6. Haaranalyse und toxikologische Untersuchung des Leichenmaterials.

In den nun folgenden Vorträgen wurden die einzelnen Ergebnisse zusammen getragen, sodass die Fälle am Ende der Veranstaltung geklärt werden konnten:

Fallvorstellung Dr. J. Fehn (FTC)
Hörsaalsektion Prof. Dr. R. Penning (IRM)
Planung einer Leichentoxikologie Prof. Dr. F. Mußhoff (FTC)
Untersuchung am Tatort – Blutspurenmuster Dr. M. Schulz (IRM)
Stabilisotopenanalyse an Körpergeweben Dr. C. Lehn (IRM)
Informationen durch toxikologische Blutspurenanalyse J. Krüger (Apothekerin) (FTC/IRM)
Giftpflanzen und Pflanzengifte Dr. W. Bicker (FTC Wien)
Time of Flight (TOF)-Massenanalysatoren Dipl.Ing. T. Dame (FTC)
Neue Möglichkeiten in der Haaranalytik Dr. H. Sachs (FTC)
Fallaufklärung Dr. J. Fehn (FTC)

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Ergebnisse Fall 1:

Drogenschnelltest positiv auf Amphetamin (fäulnisbedingt)

männliche DNA an der Leiche und Blutanhaftungen, weitere DNA (weiblich) aus Blutanhaftungen isoliert.

Wesentlicher Befund: Blutspritzerstraßen an Wand und Decke lassen auf zumindest zwei Messerstiche schließen. Weitere Blutspuren lassen auf einen Nahkampf schließen.

Im Blut des Opfers konnte lediglich eine hohe Konzentration von ETG festgestellt werden. Die Untersuchung des "weiblichen" Blutes ergab eine geringere ETG Konzentration, zusätzlich wurde Phentermin nachgewiesen.

Die Isotopenuntersuchung ergab eine wahrscheinlich sibirische Herkunft.

Die Haaranalyse ergab lediglich einen hohen ETG-Wert, die Untersuchung des Leichenmaterials war fäulnisbedingt nicht aussagekräftig.

 Fall 2:

Auffindung einer weiblichen Leiche in deren Wohnung. Es handelt sich offenbar um einen Suizid. Abschiedsbrief vorhanden.

Untersuchungsaufträge der Staatsanwalt:

  1. Sektion
  2. Toxikologische Untersuchung des Leichenmaterials inklusive Haaranalyse.

Ergebnisse Fall 2:

  1. Kein tablettenverdächtiger Magen, keine Pflanzenteile.
  2. Nachweis von Alkohol (BAK: 1,7 0/00), ETG, Phentermin, Aconitin.

Nach Erhalt des Toxikologischen Gutachtens und der auffälligen Parallele des Nachweises von Phentermin, einem Bestandteil des Appetitzügler Qsymia®, der in Deutschland noch nicht zugelassen ist, wurde eine DNA- Vergleichsanalyse mit den Blutspuren aus Fall 1 angeregt.

Diese erwiesen sich als identisch und somit gilt auch der „Schrebergartenmord“ als geklärt.

 


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