Institut für Rechtsmedizin
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Dreijähriges Forschungsprojekt der Arbeitsgruppen Unfallforschung und Biomechanik abgeschlossen

In Zusammenarbeit mit der Unfallforschung der Versicherer (UDV) und dem Universitätsklinikum Münster wurde ein dreijähriges Forschungsprojekt zur Untersuchung der Wirksamkeit von Fahrradhelmen abgeschlossen.

20.07.2015

Eines der wichtigsten Ergebnisse ist, dass heutige Fahrradhelme viele lebensbedrohliche Kopfverletzungen verhindern oder abmildern können, jedoch auch noch Optimierungspotential für die Zukunft bieten.

Das im Auftrag der Unfallforschung der Versicherer (UDV) durchgeführte Forschungsprojekt hatte zum Ziel, die Schutzwirkung von Fahrradhelmen zu analysieren und Möglichkeiten zur Verbesserung des Schutzpotentials aufzuzeigen. Dazu wurden 543 Unfälle mit verletzten Radfahrern der Jahre 2012 und 2013 aus den Universitätskliniken München und Münster detailliert untersucht. Zudem wurden 117 tödliche Radfahrunfälle aus der Sicherheits-Unfall-Datenbank (SUD) des Instituts für Rechtsmedizin München analysiert.
Durch Auswertung dieser Fallkollektive konnte gezeigt werden, dass mehr als die Hälfte der Radfahrer ohne Fremdbeteiligung verunglückten, häufig durch einen seitlichen Sturz oder einen Sturz nach vorne über den Lenker. Eine Kollision mit einem Pkw ist insbesondere bei schweren Unfällen eine häufige Verletzungsursache.
Von den 117 tödlich verunglückten Radfahrern trugen nur sechs einen Helm. Über 50 Prozent der getöteten Radfahrer starben an einem Schädel-Hirn-Trauma. Auch bei Unfällen mit Verletzten zeigt sich die Schutzwirkung des Radhelms deutlich: Von den Radfahrern mit schweren Kopfverletzungen hatten alle keinen Helm auf. Es fanden sich bei Unfällen unbehelmter Fahrradfahrer, die schwerste Verletzungen davontrugen, häufig Kopfanprallpunkte im Bereich der Schläfen und der unteren Stirn, die zum Teil außerhalb des Prüfbereichs aktueller Normen und Testverfahren für Fahrradhelme liegen. Daher sollte über eine Ausweitung des Prüfbereichs nachgedacht werden.
In der Arbeitsgruppe Biomechanik des Instituts für Rechtsmedizin wurden zudem typische Unfallszenarien in zwei Schritten simuliert. Dabei wurde die Kinematik des Fahrradfahrers im Unfallablauf erarbeitet, insbesondere die Parameter des Kopfanpralls auf die Straße oder den beteiligten Pkw. Mit Finite-Elemente-Simulationen unter Verwendung des Kopfmodells der Universität Straßburg (SUFEHM) wurden die Risiken ausgewählter Kopfverletzungsarten für die häufigsten Kopfanprallszenarien bestimmt. Zusätzlich wurde mit einem selbst erstellten detaillierten FE-Modell eines aktuellen Fahrradhelms der mögliche Nutzen eines Fahrradhelms in diesen Kopfanprallszenarien analysiert.
So konnte gezeigt werden, dass ein Helm die auf den Kopf einwirkende Energie bei einem Sturz des Radfahrers auf die Seite und einem Kopfanprall auf die Fahrbahn um zwei Drittel reduziert. Das Risiko einer schweren Gehirnerschütterung sinkt dadurch um etwa 30 Prozent. Beim Sturz über den Lenker und bei frontalem Kopfanprall wird für Helmträger eine Minderung des Risikos für eine Blutung unterhalb der harten Hirnhaut um mehr als 90 Prozent vorhergesagt. Auch bei der Kollision mit einem Auto dämpft ein Helm den Anprall für Schädel und Hirn deutlich, Mit zunehmender Aufprallgeschwindigkeit werden hier die Grenzen der Schutzwirkung heutiger Helme erreicht.
Als Fazit lässt sich festhalten, dass heutige Fahrradhelme nachweislich vor schweren Kopfverletzungen schützen, insbesondere gegen die möglichen Folgen eines Alleinunfalls. Die Schutzwirkung gerät bei Kollisionen mit Kraftfahrzeugen bei höheren Geschwindigkeiten an ihre Grenzen. Die Anforderungen an künftige Helme sollten deshalb ausgeweitet werden, um noch mehr Kopfverletzungen vermeiden zu können.

Link:

radhelme-schuetzen-wirksam
Forschungsbericht (5200KB)

Kontakt:

Institut für Rechtsmedizin der Universität München
Klaus Bauer
Unfallforschung / Biomechanik
Telefon: +49 (0) 89 / 2180 - 73371
Fax: +49 (0) 89 / 2180 - 73009
E-Mail: Klaus.Bauer@med.uni-muenchen.de


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