Institut für Rechtsmedizin
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Einführung & Aufgaben

Einführung

Die Rechtsmedizin (Synonyme: Gerichtsmedizin, Gerichtliche Medizin, Forensische Medizin) umfasst nach einer tradierten Definition von Kratter die "Anwendung medizinischer Kenntnisse für die Rechtspflege". Heutzutage greift diese Begrenzung auf die praktische Bedeutung der "Kriminalmedizin" jedoch zu kurz; wesentliche Teilgebiete sind: morphologisch orientierte Rechtsmedizin, Verkehrsmedizin, medizinische Kriminalistik, ärztliche Rechts- und Standeskunde, Forensische Spurenkunde, Forensische Toxikologie, Forensische Biomechanik und Forensische Anthropologie.

Aufgaben

Die Aufgaben des Instituts sind zunächst die universitäre Lehre und Forschung. Darüber hinaus übernehmen die Mitarbeiter die gerichtsärztliche Versorgung der Region.

Diese Bereiche hängen eng zusammen: die gerichtsärztliche Tätigkeit ermöglicht die praktische Ausbildung weit über die Vermittlung von theoretischen Kenntnissen hinaus; die großteils anwendungsbezogene Forschungstätigkeit ist auf den Praxisbezug angewiesen; Lehre und Forschung ergänzen sich, z.B. in der Ausbildung und Arbeit von Diplomanden/Doktoranden.


Servicebereich

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