Institut für Rechtsmedizin
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Konrad-Händel-Stiftungspreis für Rechtsmedizin

Es ist mittlerweile zu einer schönen Tradition geworden, dass die Eröffnungssitzung der DGRM jeder Jahrestagung durch die Verleihung von Preisen an verdiente Kolleginnen und Kollegen abgeschlossen wird.

16.09.2016

In diesem Jahr begingen wir ein zweifaches Jubiläum: Zum 20. Mal wurde der von unserem Ehrenmitglied Konrad Händel gestiftete Preis verliehen und zum 10. Mal geschah dies nach der Zusammenführung mit dem ehemaligen Wissenschaftspreis der DGRM in Form des Konrad-Händel-Stiftungspreises für Rechtsmedizin.
Bis zum Jahr 2002 konnte der Stifter selbst die Urkunden überreichen. Seither hat diese Aufgabe Frau Direktorin Basler in ihrer Funktion als Vorstandsvorsitzende der Stiftung übernommen. Unsere Fachgesellschaft hat den selbstlosen Einsatz von Frau Basler im Dienste der Rechtsmedizin bei der Berliner Jahrestagung im Jahr 2010 mit der Fritz-Strassmann-Medaille gewürdigt.
Nach seiner Zweckbestimmung soll der Konrad-Händel-Stiftungspreis u. a. für wissenschaftliche Leistungen mit unmittelbarer Bedeutung für die Rechtspflege verliehen werden. Seit 1997 sind namhafte Vertreter aus nahezu allen Teilbereichen des Faches ausgezeichnet worden.
Diesmal hat sich das Stiftungskuratorium für zwei Persönlichkeiten entschieden, die einen großen Teil ihrer wissenschaftlichen Arbeit der Wundballistik gewidmet haben. Es handelt sich um Herrn Prof. Dr. Oliver Peschel und Herrn Prof. Dr. Markus Große Perdekamp.

Herr Prof. Dr. Oliver Peschel wurde 1964 in München geboren und erwarb die allgemeine Hochschulreife am Gymnasium in Grafing. Er nahm direkt nach dem Abitur das Studium der Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München auf, um nach einem Jahr zur Medizin zu wechseln. 1991 schloss er das Studium ab und wurde im selben Jahr am Institut für Rechtsmedizin in München mit einer Arbeit unter dem Titel „Elektronenoptische Untersuchungen zum Rigor mortis“ promoviert.
Seit 1993 ist Herr Dr. Peschel zunächst als Assistenzarzt, später als Oberarzt und seit 2015 als apl. Professor am Institut für Rechtsmedizin in München tätig. Seit 1998 ist er Arzt für Rechtsmedizin. Im Jahr 2009 habilitierte er sich mit einer umfangreichen Arbeit zum Thema „Rechtsmedizinische Beurteilung und Rekonstruktion von Schussverletzungen“. Er erhielt die Lehrbefugnis im Fach Rechtsmedizin. Hervorzuheben ist, dass Herr Peschel bei der Exhumierungs-Mission des UN-Kriegsverbrechertribunals für das frühere Jugoslawien in Bosnien mitarbeitete und an verschiedenen Identifizierungsmissionen teilnahm. So z.B. 1999 im Rahmen der UN-Mission im Kosovo. Im Jahr 2000 arbeitete er im Identifizierungsteam in Kaprun mit, und 2004 und 2005 war er in Thailand an der Identifizierung der Tsunami-Opfer beteiligt.
Sein Publikationsverzeichnis beinhaltet 52 Arbeiten, die in gelisteten Zeitschriften veröffentlich wurden sowie 28 Buchbeiträge oder Bücher und zahlreiche publizierte Abstracts. Allein 15 Arbeiten beschäftigen sich mit wundballistischen Themen beim Einsatz von Schusswaffen, von Gaswaffen und von Tasern. In 10 weiteren Arbeiten beschäftigte sich Herr Peschel mit Fragen zur Identifikation unbekannter Toter und der Beurteilung von Blutverteilungsmustern zur Rekonstruktion von Handlungsabläufen. Der größte Teil dieser Publikationen ist in renommierten internationalen Zeitschriften veröffentlicht.
Herr Peschel arbeitet seit Jahren in verschiedenen Arbeitsgruppen unserer Fachgesellschaft mit und ist aktuell Sprecher der AG Blutspurenmuster-Verteilungsanalyse und der AG Forensische Identifikation sowie Konservierungsbeauftragter für den Mann aus dem Eis ("Ötzi") am Südtiroler Archäologiemuseum in Bozen.
Die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin gratulieren den Preisträgern.


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