Institut für Rechtsmedizin
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Rechtsmedizinische Beratungsstelle „Patientenversorgung und Pflege“

Einführung

Menschen mit pflegenden oder ärztlichen Tätigkeiten tragen eine große Verantwortung gegenüber den ihnen anvertrauten Patienten. Fehler in diesen Bereichen wiegen oft besonders schwer, doch sie passieren! Was aber, wenn hinter einem Fehler grobe Fahrlässigkeit oder gar bewusstes Kalkül steckt?
Oft trauen sich Betroffene oder Beobachter nicht, einen Verdachtsfall bei Vorgesetzten, Polizei oder Staatsanwaltschaft zu melden. Die Dunkelziffer an Straftaten wird daher als sehr hoch eingeschätzt. Eine frühe Anzeige kann jedoch wichtig sein, um Beweismittel adäquat zu sichern.
Das rechtsmedizinische Institut der LMU München bietet die bayernweit erste offizielle Beratungsstelle für Berufsgruppen, die im Gesundheits- und Pflegebereich tätig sind. Sie berät, was im Verdachtsfall getan werden kann, und bietet eine fundierte rechtsmedizinische Expertise für die erste Beurteilung vorgebrachter Verdachtsmomente und deren Relevanz. Gleichzeitig soll durch die unabhängige und anonyme Beratung das Auslösen eines „falschen Alarms“ verhindert werden.

Leistungen

Kostenlose und – wenn gewünscht – anonyme Beratung.

Diese erfolgt zum einen über das Telemedizin-Portal remedCARE (www.remed-care.de). Hier können anonymisiert Fragen gestellt, Fälle geschildert und Bilder hochgeladen werden. Dazu ist lediglich eine Registrierung mit einer E-Mail-Adresse erforderlich. Eine Beantwortung erfolgt zeitnah durch einen Arzt der Rechtsmedizin.

remed

Zum anderen kann auch eine telefonische Beratung erfolgen.


Eine Rechtsberatung oder Begutachtung bzw. körperliche Untersuchung ist jedoch nicht Bestandteil des Angebots.

Wer kann sich an uns wenden?

  • Ärzte
  • Beschäftigte in Pflegeberufen
  • Beschäftigte in anderen Heilberufen
  • Rechtspflege / Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Anwaltschaft)

Wann kann man sich an uns wenden?

Die Beratungsstelle gibt Auskunft bei folgenden oder ähnlichen Themenkomplexen:

  • Misshandlung oder Vernachlässigung im Rahmen ärztlicher und pflegerischer Tätigkeiten (z. B. Anwendung körperlicher Gewalt, inadäquate Ernährung)
  • Substanzbeibringung (z. B. absichtliche oder missbräuchliche Gabe nicht indizierter Medikamente wie Sedativa, etc. ...)
  • Verletzungen und deren Interpretation sowie beweissichere Dokumentation; Asservierung und Untersuchung von entnommenen Proben
  • Todesfälle (Leichenschau und Todesbescheinigung, Meldepflichten, infektionsprophylaktische Maßnahmen, Organ- und Gewebespende, Exhumierungen); bei Zweifeln, ob ein (nicht) natürlicher Tod vorliegt
  • Medizinrechtliche Belange (z. B. Patientenverfügung, Schweigepflicht, freiheitsentziehende Maßnahmen)

Kontakt

Flyer

Rechtsmedizinische Beratungsstelle „Patientenversorgung“

Der Flyer kann auch in Papierform kostenlos über eine Anfrage an Jutta.Schoepfer@med.uni-muenchen.de bestellt werden!nach oben

Weiterführende Informationen

 

Die Rechtsmedizinische Beratungsstelle „Patientenversorgung“ an der Ludwig-Maximilians-Universität München wird durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Pravention gefördert.

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