Institut für Rechtsmedizin
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Landesweites Kompetenzzentrum Bayerische Kinderschutzambulanz

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Leitung: Prof. Dr. med. Elisabeth Mützel

Kompetenzzentrum in allen Fragen zum medizinischen Kinderschutz.

Bei Verdacht auf körperliche, emotionale oder sexuelle Gewalt sowie auf Vernachlässigung bieten wir Untersuchungen und Beratungen für Betroffene, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Kliniken sowie für Mitarbeiter der Jugendhilfe.

Klarheit schaffen!

In unserer 24 Stunden an 7 Tagen der Woche geöffneten Kinderschutzambulanz werden körperliche Untersuchungen und, wenn nötig, Spurensicherung, für Kinder von 0 – 18 Jahren durchgeführt.

Hinweis zur "anonymen Spurensicherung":

Spuren, die im Rahmen einer Untersuchung in der Bayerischen Kinderschutzambulanz gesichert werden, werden nicht anonym aufbewahrt, da sie einer Person zugeordnet werden müssen. Die Spuren werden jedoch im Institut für Rechtsmedizin nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen asserviert.

Inhaltsverzeichnis

Einführung

In den vergangenen Jahren ist das Thema Gewalt gegen Kinder und Jugendliche immer mehr in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Wie hoch jedoch die Dunkelziffer ist, können selbst Experten nur schwer einschätzen. Die Unsicherheit, verschiedene Formen von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu erkennen und darauf zu reagieren, ist groß. Besteht ein Verdacht auf Misshandlung und Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sollte dem in jedem Fall nachgegangen werden.

Struktur der bayerischen Kinderschutzambulanz

Leistungen

Die Bayerische Kinderschutzambulanz des Instituts für Rechtsmedizin bietet:

  • kostenlose Untersuchung von Kindern und Jugendlichen.
  • (Foto-) Dokumentation der Verletzungen.
  • Sicherung und Aufbewahrung von Beweismitteln und Spuren.
  • geschützte Online-Plattform (RemApp; www.remapp.de) für Ärztinnen und Ärzte sowie Fachkräfte der Jugendämter zur konsiliarischen Mitbeurteilung von Fällen.
  • telefonische (auch anonyme) Beratung für Betroffene und deren Angehörige, aber auch Beratung für Ärztinnen und Ärzte, die Betroffene behandeln.
  • Vermittlung und Anbindung der Betroffenen an andere Kliniken (interdisziplinäre Vernetzung) zur weiteren diagnostischen und therapeutischen Versorgung und/oder sozial-therapeutischen Einrichtungen (z.B. Trauma-Ambulanz).
  • Klärung von Fragen zur Erkennung von Gewalt an Kindern und Jugendlichen für Ärztinnen und Ärzte, Jugendamt, Fachberatungsstellen, Institutionen, Betroffene und Sorgeberechtigte.
  • Hilfestellung bei der Einschätzung von gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung und den daraus folgenden Handlungserfordernissen (vgl. §4 KKG, § 8a und § 8b SGB VIII) aus medizinischer und sozialpädagogischer Sicht.
  • Qualifizierte Beratung und Weitervermittlung bei Unterstützungsbedarf von anfragenden Kindern, Jugendlichen, Eltern (z.B. bei hochstrittigen Trennungs- und Scheidungsfällen) an zuständige Stellen, die passgenaue Hilfen anbieten können (insb. Jugendamt) durch eine Sozialpädagogin/zertifizierte insoweit erfahren Fachkraft.
  • Beratung hinsichtlich Strukturen, Aufgaben, Leistungen und Angebote sowie die Verwaltungs- und Verfahrensabläufe innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe durch eine Sozialpädagogin/zertifizierte insoweit erfahrene Fachkraft.
  • Unterstützung und Aufbau von Kinderschutzgruppen an den bayerischen Kinderkliniken/-abteilungen; siehe hierzu Struktur der BKSA und Kinderschutzgruppen.

Wer kann sich an uns wenden?

  1. alle, die in einer öffentlich-sozialen Einrichtung Familien und Kinder betreuen, z.B. Jugendamt, Beratungsstellen.
  2. Ärztinnen und Ärzte, die mit der Untersuchung Betroffener betraut sind.
  3. Betroffene und Sorgeberechtigte, die den Verdacht auf eine Misshandlung oder einen Missbrauch haben.

Kontakt

Die Untersuchung ist nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung möglich von Montag-Freitag von 8 Uhr- 17 Uhr, in Ausnahmefällen und nach Rücksprache auch zu anderen Zeiten möglich. Eine telefonische Beratung (Hotlinedienst) ist täglich 24 Stunden möglich.

Bei nicht deutschsprachigen Personen (oder Familien) bitten wir zur besseren Verständigung um die Begleitung eines Dolmetschers oder einer/eines deutschsprachigen Angehörigen oder Freund/in.nach oben

Spurenasservierung

Information und Anleitung zur Spurenasservierung und –übersendung

Es wird gynäkologischen/pädiatrischen Kliniken in München, die Betroffene nach sexueller Gewalt in ihrer Klinik untersuchen und die bis dahin noch keine Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden erstattet haben, angeboten,

Abriebe/Abstriche von Spuren am Körper
Blutproben
Urinproben

bis zu 6 Monaten im hiesigen Institut kostenlos asservieren zu lassen.

Es wird gebeten, insbesondere die "Hinweise zum Versand von Spuren an das Institut für Rechtsmedizin" zu beachten. Des Weiteren wurden Formulare vorbereitet, die verwendet werden sollen.
Spuren, die nicht richtig verpackt, gekennzeichnet oder beschriftet sind, werden umgehend zurückgesandt.

Hinweise und Formulare:

Flyer

Titelbild des Flyers: Hendrik Matzen/Mario Hoff, Fotoprojekt "Augen auf für Zukunft" mit Jugendlichen aus dem Kreis Schleswig-FlensurgGestaltung des Flyers: Christine Meyer Design, München Herausgeber des Flyers: Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München

Dokumentationsbögen

Zur fachgerechten Dokumentation von Befunden bieten wir 2 Vorlagen zum Download an:

Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte

Der Kinderschutz in Bayern ist ein wesentlicher Bestandteil zur Schaffung von Handlungssicherheit bei der Beurteilung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. In diesem Zusammenhang wird die Bayerische Kinderschutzambulanz seit 2011 vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Rahmen des Gesamtkonzepts Kinderschutz in Bayern als landesweites Kompetenzzentrum gefördert. Gemeinsam mit dem Familienministerium wurde der Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Erkennen und Handeln“ erarbeitet, der auch online abrufbar ist.
Link: www.aerzteleitfaden.bayern.denach oben

Telemedizinportal RemApp

RemApp wird vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Rahmen des Bayerischen Gesamtkonzeptes zum Kinderschutz unterstützt und gefördert. Sie ermöglicht eine schnelle interdisziplinäre und ortsunabhängige Abklärung bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung – bei körperlicher, sexueller und seelischer Gewalt sowie Vernachlässigung. Dabei können anfragende Ärztinnen und Ärzte und Fachkräfte der Jugendämter sowohl via App als auch in einer Webanwendung Kinderschutzfälle für ein Konsil durch das erweiterte Team der Bayerischen Kinderschutzambulanz vorstellen und an virtuellen Fallkonferenzen teilnehmen. Alle Anwendungen in der RemApp sind DSGVO-konform programmiert. Die RemApp ersetzt das bisherige Konsil „Remed-Online“.
Der Zugang zum interaktiven Fallkonsil der Bayerischen Kinderschutzambulanz kann über die Seite www.remapp.de erfolgen.


RemApp ist im AppStore wie auch bei GooglePlay verfügbar.

Online Fortbildung zum Kinderschutz

Neuer wesentlicher Baustein des Gesamtkonzepts Kinderschutz in Bayern ist das Online-Fortbildungsprogramm „Kinderschutz Online“, das vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales inhaltlich und finanziell unterstützt wurde.
Um möglichst allen Sparten in der Medizin, die zum Thema Kindeswohlgefährdung wichtig sind, ein geeignetes Handwerkzeug zu bieten, wurden die Module Körperliche Gewalt, sexuelle Gewalt, seelische Gewalt, Gesprächsführung, Kinder psychisch kranker Eltern, Vernachlässigung, Frühkindliche Regulationsstörungen, Fallmanagement in der Praxis und Klinik erstellt.

E-Learning Flyer

Das Fortbildungsprogramm wurde mittlerweile geöffnet für Mitarbeiter des Jugendamtes, Hebammen, Pflegekräfte, Psychotherapeuten und MTA’s.
Die Fortbildungen sind von der BLÄK zertifiziert.
Link: www.fortbildungsakademie-im-netz.de

 

Interview mit der Bayerischen Kinderschutzambulanz

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