Institut für Rechtsmedizin
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Neuropathologie / Neurotraumatologie

Die forensische Neuropathologie beschäftigt sich mit den Erkrankungen des ZNS (Gehirn und Rückenmark), des peripheren Nervensystems und der neuromuskulären Einheit. Von wesentlicher Bedeutung ist, dass, wie im Bereich der Rechtsmedizin als Schnittstelle zwischen Medizin und Recht erforderlich, ein hoher Anspruch an die diagnostische Aussagekraft morphologischer Befunde gelegt wird. Nur so können zuverlässige Aussagen zu einem Kausalzusammenhang zwischen einem schädigenden Agens und einer Erkrankung bzw. dem Tod gemacht werden.

Verletzungen des Gehirnes und des Rückenmarkes, verursacht durch Unfälle und sonstige (auch kriminelle) Gewalteinwirkungen, sind sehr häufig und haben große Auswirkungen auf unser Sozialsystem, bspw. was die Kosten für Therapie, Rehabilitation und, nicht selten, oft jahrelange Pflege anbetrifft.

Die forensische Neurotraumatologie untersucht auf der Basis einer umfänglichen morphologischen Diagnostik die unmittelbaren Auswirkungen des Traumas und die mittelbaren Folgezustände.

Schwerpunkt der Forschung sind Untersuchungen zur Kausalpathogenese intracerebraler Blutungen. In diesem Zusammenhang wird die korrelative Analyse der Klinik und der Bildgebung (CCT; MRT) einerseits, und der autoptischen und histologischen Befunde andererseits immer evidenter.

Sowohl die forensische Neuropathologie als auch die forensische Neurotraumatologie sind zudem befasst mit den Folgen der ZNS-Traumatisierung noch lebender Personen, wobei Fragen zur Kausalität und zur Biomechanik des Neurotraumas untersucht werden. Gerade bei prolongierten, oft jahrelangen Krankheitsverläufen kann eine interdisziplinäre (z.B. auch allgemeinärztlich-internistische) Expertise erforderlich werden.

Arbeitsgruppe Forensische Neuropathologie / -traumatologie

Leitung

N. N.

Mitarbeiter


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